Ablauf & Kosten

 

Zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung stehen die sog. probatorischen Sitzungen (eine Art “Probesitzungen”). Inhaltlich geht dabei um ein erstes Kennenlernen, ein Eingrenzen der Beschwerden mit Überlegungen zur Diagnosevergabe und Indikation zur Psychotherapie sowie der Erstellung eines individuellen Behandlungsplans. Im Anschluss daran beginnt die psychotherapeutische Behandlung. Deren Länge ist individuell verschieden und kann zwischen einer Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) bis zu einer Langzeittherapie (60 Sitzungen) variieren.  Therapeutische Sitzungen finden normalerweise einmal wöchentlich für 50 Minuten statt. 

Kosten
Die Kosten für die probatorischen und psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) inkl. Analogleistungen. Aktuell werden für eine Kurzzeittherapiesitzung 167,58 € (50 Minuten) berechnet. Für eine Langzeittherapiesitzung werden 134,07 € (50 Minuten) abgerechnet. 

Privatversicherte           
In aller Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt vom individuellen Versicherungstarif ab. Es ist möglich, dass nur ein bestimmter Anteil oder nur ein bestimmtes Sitzungskontingent pro Jahr übernommen wird, sodass Zuzahlungen möglich sind. Die therapeutische Behandlung ist ebenso beihilfefähig. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung und der zuständigen Beihilfe vorab über die Kostenübernahme zu informieren.

Gesetzlich Versicherte
Da wir nicht über eine Kassenzulassung verfügen, können wir nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Über das Kostenerstattungsverfahren kann die Übernahme der Kosten bei der gesetzlichen Versicherung beantragt werden, wenn Sie keine Behandlung in einer Kassenpraxis bekommen können. Sie können sich hier über das Kostenerstattungsverfahren informieren. 

Bundeswehr/Polizei
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei der truppenärztlichen Versorgung bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. Eine ärztliche Überweisung ist ebenfalls notwendig. Soldatinnen und Soldaten benötigen für das Erstgespräch den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218).

Selbstzahler:innen
Sollten Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen wollen, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP inkl. Analogleistungen). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 min) mit 134,07€ berechnet.